Kontakt zu den einzelnen Verbänden erhalten Sie umkompliziert: Nutzen Sie dazu einfach den jeweiligen Link in der Produktliste.
Für eine Installation der Produkte an Ihrem Standort ist zu beachten, dass die NRWG für bestimmte Gebäudesituationen zertifiziert werden (z.B. Wand- oder Dacheinbau, Dachneigung, Klassifizierung für Wind- oder Schneelasten, geprüfte aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche).
Die zertifizierte Berechnung ist im Zertifizierungsreport und in der EN 12101-2 beschrieben.
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der Liste CE-zertifizierter Produkte (PDF-Format)
CE-Zertifizierung nach EN 12 101-2
Wenn heute Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, müssen sie den Anforderungen der entsprechenden harmonisierten
europäischen Normen genügen – und CE-zertifiziert werden.
Im Falle der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) schreiben die nationalen Bestimmungen vor, dass die Übereinstimmung (Konformität) mit der EN 12 101-2 erforderlich ist. Die Übereinstimmung muss durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Diese besteht aus einer Erstprüfung und einer werkseigenen
Produktionskontrolle. Der Anhang ZA der Norm enthält genaue Angaben, welche Eigenschaften der NRWG im Zertifizierungsverfahren zu prüfen sind.
Erstprüfung
Für die Erstprüfung zur CE-Zertifizierung sind Teilprüfungen in folgender
Reihenfolge durchzuführen:
1. Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
2. Prüfung der Zuverlässigkeit
3. Funktionsprüfung unter Last (Schneelast)
4. Funktionsprüfung bei niedriger Temperatur
5. Standsicherheitsprüfung bei Windbelastung
6. Prüfung bei Wärmeeinwirkung
Test 2: |
Test 3: |
Test 4: |
Test 5: |
Test 6: |
Mögliche Klassen nach EN 12 101-2 |
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Re A* |
SL A* |
T A* |
WL A* |
B A* |
Re 50 |
SL 0 |
T 0 °C |
WL 1.500 |
B 300 |
Re 1.000 |
SL 125 |
T -5 °C |
WL 3.000 |
B 600 |
SL 250 |
T -15 °C |
|||
SL 500 |
T -25 °C |
|||
SL 1.000 |
||||
*) A gilt als Platzhalter für einen bestimmten vom Hersteller vorgegebenen Wert
Tabelle 1: Übersicht der Klassen nach EN 12101-2
Jede Teilprüfung muss durch einen Prüfbericht dokumentiert werden. Eine Erstprüfung ist außerdem immer dann durchzuführen, wenn Änderungen am NRWG die Eigenschaften wesentlich beeinflussen.
Werkseigene Produktionskontrolle
Die werkseigene Produktionskontrolle muss der Hersteller oder Vertreiber durchführen, dokumentieren und aufrechterhalten. Sie soll so umfassend sein, dass die Konformität des Produktes offensichtlich ist und regelmäßig durch neutrale Prüfstellen kontrolliert, geprüft und beurteilt werden kann. Als ausreichend gilt z.B. eine werkseigene Produktionskontrolle nach EN ISO 9001.
Sicherheitsniveau
In den einzelnen Mitgliedsstatten der EU gibt es unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, die sich in einem individuellen Sicherheitsniveau widerspiegeln:
Land |
Test 2 / RE |
Test 3 / SL |
Test 4/ |
Test 5 / |
Test 6 / |
Belgien Treppenhäuser: Industriegebäude: |
50 |
125 |
-15 °C |
Dachmittelfeld:1500 |
B 300 |
Dachrand: 3000 |
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- |
- |
- |
- |
- |
|
Deutschland |
- |
- |
- |
- |
B 300 |
Frankreich |
300 |
250 |
0 °C |
1500 |
B 300 |
Italien |
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|
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|
Niederlande |
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|
|
|
Österreich |
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Tabelle 2: Gesetzliche Mindestanforderungen an die Prüfklassen nach Ländern
Um das erreichte Sicherheitsniveau in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu halten, schlagen die einzelnen nationalen Dachverbände vor, mindestens die in Tabelle 2 eingetragenen Prüfklassen für NRWG nach EN 12101-2 zu fordern:
Land |
Test 2 / RE |
Test 3 / SL |
Test 4/ |
Test 5 / |
Test 6 / |
Belgien Treppenhäuser: Industriegebäude: |
50 |
125 |
-15 °C |
Dachmittelfeld:1500 |
B 300 |
Dachrand: 3000 |
|||||
50 |
250 |
-5 °C |
1500 |
B 300 |
|
Deutschland |
50 |
500 |
-5 °C |
1500 |
B 300 |
Frankreich |
300 |
250 |
0 °C |
1500 |
B 300 |
Italien |
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|
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|
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Niederlande |
|
|
|
|
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Österreich |
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Tabelle 2: Vorschlag der nationalen Dachverbände für einzuhaltende Mindestgrenzwerte




